Beschlussvorlage - BV Cri SV 293/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstücks in der Gewerbeallee in Crivitz im Flur 13, Flurstück 2/16 befindet sich momentan im Bau einer neuen Betriebsstätte gegenüber des aktuellen Standortes. Es wurde eine Grundstückszufahrt von 7 Metern beantragt. Im Rahmen eines Vororttermins wurde festgestellt, dass in der Gewerbeallee augenscheinlich bei keiner Zufahrt die im B-Plan festgeschriebene Breite von 5 Metern  eingehalten wurde. Um dem Bau eines wachsenden Crivitzer Unternehmens nicht im Wege zu stehen und im Rahmen der Gleichbehandlung mit anderen Eigentümern, wurde dem Antrag durch die Bürgermeisterin im Rahmen einer Eilentscheidung zugestimmt. Eine Zufahrtsbreite von 7 Metern erscheint im gewerblichen Bereich nicht nur sinnvoll, sondern auch zwingend notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz bestätigt in Ihrer Sitzung am 26.04.2021 die Eilentscheidung der Bürgermeisterin auf Zustimmung einer 7 Meter breiten Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Crivitz, Flur 13, Flurstück 2/16. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

 

 

 

 

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Anlagen

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