Beschlussvorlage - BV Cri SV 309/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Schreiben vom 26.03.2021 teilte das Forstamt Gädebehn mit, dass ein Antrag auf Erstaufforstung für Grundstücke in der Gemarkung Gädebehn, Flur 1, Flurstück 48 sowie Flur 2, Flurstücke 90 und 91 vorliegt.

 

Die Flurstücke befinden sich im Eigentum des Antragstellers und werden derzeit noch landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die zur Erstaufforstung vorgesehene Fläche beträgt 5,098  ha. Die Aufforstung soll mit standortgerechten Baumarten mit Waldrandgestaltung erfolgen. 

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz hat am 23.04.2021 eine Stellungnahme abgegeben.

Begründet wird die Eilentscheidung hierzu darin, dass die Stellungnahme der Stadt Crivitz bis zum 23.04.2021 abzugeben war.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin vom 23.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich des Antrags auf Erstaufforstung auf den Grundstücken in der Gemarkung Gädebehn, Flur 1, Flurstück 48 sowie Flur 2, Flurstücke 90 und 91.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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