Beschlussvorlage - BV Dob GV 387/20-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Bei der Ausarbeitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen.

Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung.

 

Der Erschließungsvertrag zwischen der IVS II UG und der Gemeinde Dobin am See wurde am 16.12.2020 notariell unterzeichnet.

Damit liegt eine wichtige Voraussetzung für den Satzungsbeschluss vor.

 

Weiterhin liegen folgende Unterlagen als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss vor:

-         Vorlage aller unterzeichneter Aufträge, Leistungsverzeichnisse, Verträge, Zahlungsbelege etc.)

-          Vorlage aller unterzeichneten Verträge mit den Versorgungsunternehmen

-          Hinterlegung der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro

-          Vorlage der abschließenden Erschließungsplanung (Klärung Niederschlagswasser gemeinsam mit Gemeinde)

-          Vorlage des unterzeichneten Vertrages mit der Landesforst M-V (Ökokonto)

-          Zahlung der Sicherheitsleistung gem. Erschließungsvertrag

-          Vorlage der notwendigen behördlichen Genehmigungen (wasserrechtliche Einleitgenehmigung)

-          Notariell beurkundetes Grundstücksübertragungsangebot zur Übergabe der zukünftigen öffentlichen Flächen an die Gemeinde

Weiterhin sind vor Satzungsbeschluss bzw. spätestens vor Erlangung der Rechtskraft der Änderung des B-Planes die Eintragungsnachrichten über die Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die Fläche A1 mit diversen Flurstücken, Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf und für das Flurstück 512/1, Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf für Zwecke des Ausgleichs vorzunehmen und bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim einzureichen.

In Vorbereitung der Dienstbarkeiten für das Flst. 512/1 und eine private Teilfläche der Fläche A1 (Flst. 196/2) wurden durch das Amt Gestattungsverträge mit den Eigentümern abgeschlossen und beim Notar eingereicht. Die Kosten für die Dienstbarkeiten trägt der Erschließungsträger.

 

Der Gemeinde Dobin am See wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 zu fassen.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeinde Dobin am See beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr.1 Retgendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

 

2.Die Begründung zur 6. Änderung des B-Plans Nr. 1 wird gebilligt.

 

3.Der Beschluss ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...