Beschlussvorlage - BV Dob GV 401/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Durch das vom Vorhabenträger IVS II UG Immobilien Verwaltung Sanierung beauftrage Ing. Büro Rüdiger Zastrow wurde die gesamte Erschleißungsplanung für den Bereich der 6. Änderung des Bebaunungsplanes Nr.1 Retgendorf der Gemeinde Dobin Am See am 30.03.2021 im Amt Crivitz eingereicht.

Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Erschließungsmaßnahme und der kurzfristigkeit der Einreichung der Unterlagen durch den Vorhabenträger am Tag der Ladung zur Gemeindevertretersitzung war eine vertiefte Prüfung nicht mehr möglich.

 

Allerdings beinhaltet die vorliegende Planung im Bereich Regenwasser eine Änderung zur bereits mit der Gemeinde abgestimmten Version. Und zwar, soll das anfallende Regenwasser nicht mehr wie geplant in 7 Speicherzisteren auf dem angrenzenden Gemeindegrundstück, sondern jetzt in zwei Stauleitungen unter der Straßen mit einem Durchmesser von DN 800 zwischengespeichert werden.

Unter Berücksichtigung der Stauvolumen ist die Stauleitung jetzt sogar leistunsgfähiger als die Zisterenenvarienate. Allerdings greift diese Änderung in die vorligende wasserrechtliche Gehenmigung ein, so dass jetzt im Rahmen einer 1. Änderung die wasserrechtliche Gehnmigung durch den Landkreis LUP nochmals zu bestätigen ist.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der 1. Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung zur Ableitung des Niederschlagswassers aus dem neuen Wohngebeite Ruger Moor durch die untere Wasserbehörde des LUP, die vorliegende Erschließungsplanung zu bestätigen und das neue Wohngebiete gemäß dieser Planung zu erschleißen. 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Die Erschließungskosten werden durch den Erschließer IVS II UG Immobilien Verwaltung Sanierung getragen.  

 

Loading...