Beschlussvorlage - BV LaB GV 163/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Bereich der Baumgrabstätten ist ein erhöhter Baumpflegebedarf durch Totholz und Fällungen unumgäglich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Demzufolge verursachen diese und die zukünftigen jährlichen Unterhaltungsmaßnahmen erhöhte Kosten für die Gemeinde, so daß eine Anpassung der Gebührenhöhe notwendig wird.

Bisher beträgt die Gebühr 48 Euro. Gemäß Kalkulation beträgt die Gebühr 562,50 Euro. In der Zusammenfassung der beigefügten Kalkulation können Vergleichspreise von Ruheforsten in der Nähe entnommen werden. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz billigt die vorgelegte Kalkulation und beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Waldfriedhof der Gemeinde Langen Brütz im Ortsteil Kritzow.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sicherung der Einnahmen der Gemeinde

 

 

 

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Anlagen

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