Beschlussvorlage - BV LaB GV 161/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage geplant (sh. Antragsunterlagen).

Es soll eine 30 x 20 m bodenstehende PV-Anlage installiert werden.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 8 „Erweiterung Golfplatz Vorbeck“ der Gemeinde Langen Brütz.

Dieses Flurstück ist im B-Plan teilweise als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz und teilweise als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ausgewiesen (sh. Anlage). Gemäß der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans sollten in diesem Bereich des Flst. 135/1 als Kompensationsmaßnahmen die Entwicklung und Pflege von artenreichem Magerrasen sowie Hochstaudenfluren erfolgen.

Diese zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführenden Maßnahmen werden den Eingriffen in Natur und Landschaft zugeordnet (Kompensationsmaßnahmen).

 

Eine Bebauung ist im B-Plan in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Es müsste eine Planänderung erfolgen.

 

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Langen Brütz gemäß § 36 BauGB erforderlich.

 

Gleichzeitig mit diesem Antrag wird auch der Neubau eines Schleppdach und Carports auf dem Flst. 53/2 der Flur 1 in der Gemarkung Vorbeck beantragt. Dieses Flurstück liegt im Geltungsbereich der B-Plans Nr. 5 „Erweiterung Golfplatz Vorbeck“ der Gemeinde Gneven. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Gneven erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210014 für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Flst. 135/1 der Flur 1 in der Gemarkung Kritzow.

Begründung:

Gemäß der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans Nr. 8 „Erweiterung Golfplatz Vorbeck“ der Gemeinde Langen Brütz sollen in diesem Bereich des Flst. 135/1 als Kompensationsmaßnahmen die Entwicklung und Pflege von artenreichem Magerrasen sowie Hochstaudenfluren erfolgen.

Diese zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführenden Maßnahmen werden den Eingriffen in Natur und Landschaft zugeordnet (Kompensationsmaßnahmen).

Eine Bebauung ist im B-Plan in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Es müsste eine Planänderung erfolgen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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