Beschlussvorlage - BV Pin GV 565/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Nutzungsänderung von Zahnarztpraxis zu Physiotherapie geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pinnow ist die Fläche als Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen.

Gemäß § 4 Baunutzungsverordnung dienen Allgemeine Wohngebiete vorwiegend dem Wohnen. Zulässig sind neben Wohngebäude auch Anlagen für gesundheitliche Zwecke.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Gem. § 36 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen bis zum 17.04.2021 erforderlich

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201676 für die Nutzungsänderung von Zahnarztpraxis zu Physiotherapie auf dem Flst. 7/6 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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