Beschlussvorlage - BV Pin GV 562/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück wurde der Bau eines zweiten überdachten Unterstandes für 2. KfZ und Motorrad bereits 2017 umgesetzt (sh. Anlage).

Nunmehr wird nachträglich zur erteilten Baugenehmigung für den ersten Carport aus dem Jahr 2016 eine weitere Baugenehmigung beantragt.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 05.04.2021 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210023 für den Bau eines zweiten überdachten Unterstandes für 2. KfZ und Motorrad auf dem Flst. 17/10 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...