Beschlussvorlage - BV Dob GV 394/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 29.01.2021 trat das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in Kraft. Neben der Präsenzsitzung, die unter Beachtung der Corona-Landesverordnung und unter Beachtung des örtlichen Hygienekonzeptes auch weiterhin möglich ist, können Gemeindegremien nun auch weitere Möglichkeiten nutzen, die Sitzungstätigkeit weiterhin aufrecht zu erhalten, ohne die Eindämmung der Corona-Pandemie zu gefährden.

 

1. Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann während einer Präsenzsitzung ausgeschlossen werden, sofern gewährleistet ist, dass zeitgleich die Sitzung in Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum in der Gemeinde oder des Amtes oder über allgemein zugängliche Netze übertragen wird. Die Sitzung könnte per Livestream im Internet übertragen werden. Bei dieser Möglichkeit stellt sich aber die Frage, ob das Interesse der Bevölkerung an einer Sitzungsteilnahme den technischen Aufwand für einen Livestream rechtfertigt.

 

2. Videokonferenz

Gremiensitzungen können auch als Videokonferenz stattfinden. Zuvor sollten die technischen Möglichkeiten in der jeweiligen Gemeinde getestet werden. Bis zu einem Viertel der Gemeindevertreter können auch mit deren Zustimmung telefonisch an der Sitzung teilnehmen. Abstimmungen, die geheim erfolgen können (z.B. Wahlen) dürfen in einer Videokonferenz nicht durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit ist zu wahren. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist der Zugang zur Videokonferenz zu gestatten. Das Amt schlägt das Tool „sichere-videokonferenz.de“ vor. Das Tool ist webbasiert, kostenfrei und DSGVO-konform.

 

3. Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Hauptausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss

Die Gemeindevertretung kann mit 2/3-Mehrheit ihre Entscheidungsbefugnis auf den Hauptausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Die Übertragung kann auf einzelne Angelegenheiten beschränkt werden. Sie ist auf einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zu befristen. Auch wenn der Hauptausschuss gemäß Hauptsatzung grundsätzlich nichtöffentlich tagt, so sind Sitzungen, in denen Angelegenheiten der Gemeindevertretung behandelt werden, öffentlich.

4. Umlaufbeschlüsse

Die Gemeindevertretung, ihre Ausschüsse und die Ortsteilvertretungen können in Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen. Dieses Verfahren haben wir während des 1. Lockdowns im Frühjahr letzten Jahres praktiziert und im Grunde auch gute Erfahrungen damit gesammelt. Die Beschlussfassung setzt voraus, dass jedes Mitglied dem Verfahren zustimmt. Neben der Entscheidung in der Sache ist wie im vergangenen Jahr auch stets die Zustimmung zum Umlaufverfahren notwendig.

Die Grundsatzbeschlüsse zu 1, 2 und 4 können im Umlaufverfahren erfolgen. Die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Hauptausschuss bzw. den Haupt- und Finanzausschuss hat während einer Präsenzsitzung der Gemeindevertretung zu erfolgen.

 

Präsenzsitzungen sind weiterhin, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Regelungen, gestattet und dementsprechend von der nachfolgenden Beschlussfassung unberührt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Beschlüsse zu Angelegenheiten einfacher Art auch im elektronischen Umlaufverfahren durchzuführen. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse bzw. Ortsteilvertretungen. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „im Umlaufverfahren“. Auch bei den Sitzungen im Umlaufverfahren behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See und der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Dobin am See im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen einschließlich Abstimmungsblätter erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Am Sitzungstag sollen die Rückläufe (Abstimmungsblätter) auf elektronischem Weg (Mail, Fax) im Amt Crivitz eingehen. Ein Versand per Post ist zu vermeiden, da der Sitzungsdienst die Dienstgeschäfte im Homeoffice durchführt.

Über die Sitzung im Umlaufverfahren wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, kommende Sitzungen auch als Videokonferenzen durchzuführen. Das gilt ebenfalls für die Sitzungen des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse bzw. Ortsteilvertretungen. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „als Videokonferenz“. Auch bei den Videokonferenzen behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See und der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Dobin am See im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Die Öffentlichkeit der Sitzung bleibt gewahrt. Interessierten Zuschauerinnen und Zuschauer wird die Möglichkeit eingeräumt, an der Videokonferenz teilzunehmen.

Über die Videokonferenz wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

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