Beschlussvorlage - BV Cri SV 255/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Spende Hort Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Peter Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
23.02.2021
|
Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für den Spielplatz des Hortes der Stadt Crivitz ist am 10.12.2020 zur Förderung der Erziehung eine Spende aus den Einnahmen des Weihnachtsmarktes in Höhe von 1.010,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz trifft die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV MV ab einer Höhe von 1.000,00 €.