Beschlussvorlage - BV Cri SV 255/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für den Spielplatz des Hortes der Stadt Crivitz ist am 10.12.2020 zur Förderung der Erziehung eine Spende aus den Einnahmen des Weihnachtsmarktes in Höhe von 1.010,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz trifft die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV MV ab einer Höhe von 1.000,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für den Hort der Stadt Crivitz in Höhe von 1.010,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für den Spielplatz für den Hort Crivitz.

 

 

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