Beschlussvorlage - BV Cri SV 262/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Erweiterung eines Wohngebäudes eingeschossig, ca. 75 qm altengerecht und barrierefrei geplant (sh. Antrags-unterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Das Grundstück befindet sich in der Trinkwasserschutzgebietszone III.

 

Die Zuwegung erfolgt über ein privates Grundstück. Es liegt ein Nachweis eines Notwegerechtes vor.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 12.03.2021zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200307 für die Erweiterung des Wohngebäudes in der Gemarkung Crivitz, Flur 29, Flurstück 40/1 und 40/3 zu erteilen sofern ein gesichertes Wegerecht für den Bauherrn vorliegt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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