Beschlussvorlage - BV Pin GV 552/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch den Rücktritt des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Herrn Zapf, zum 31.12.2020 findet gemäß § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V eine Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.

Gemäß § 45 Abs. 3 LKWG M-V muss die Bürgermeisterwahl spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit der Wahl stattfinden.

Der Tag der Neuwahl wird gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V entscheidet die Gemeindevertretung mit der Festlegung des Wahltages gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl.

Die Verwaltung empfiehlt als Wahltag Sonntag, d. 30.05.2021 und als möglichen Stichwahltermin Sonntag, d. 13.06.2021 festzulegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow bestimmt in ihrer Sitzung am 26.01.2021 als Wahltag für die Neuwahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin/eines ehrenamtlichen Bürgermeisters Sonntag, d. 30.05.2021. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wird Sonntag, d. 13.06.2021 festgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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