Beschlussvorlage - BV Pin GV 549/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Es besteht die Absicht, die Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und für den Ortsvorsteher Godern ab 2021 anzuheben. Hierzu ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Neben der Entschädigung für die konkrete Vertretung des Bürgermeisters sollen die Stellvertreter auch eine funktionsbezogene monatliche Entschädigung erhalten.

Die vorgeschlagenen Entschädigungen bleiben unter den Höchstsätzen der Entschädigungs-verordnung MV.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow vom 25.02.2020 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 9 Absatz 1 wird die Zahl 800 durch die Zahl 1.500 ersetzt.
  2. In § 9 Absatz 2 wird folgender neuer Satz 1 eingefügt:

Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 300 Euro, die zweite Stellvertretung monatlich 150 Euro.

  1. In § 9 Absatz 7 wird die Zahl 220 durch die Zahl 270 ersetzt.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Pinnow, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Glaser

1. Stellvertretender Bürgermeister

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Jährliche Mehraufwendungen von rd. 14.500 €.

 

 

 

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Anlagen

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