Informationsvorlage - IV Pin GV 550/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Einwohnerzahl der Gemeinde Pinnow zum Stichtag 01.01.2020: 1965 Einwohner

Einwohnerzahl der Gemeinde Pinnow zum Stichtag 30.06.2020: 2005 Einwohner

Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern – A123 Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden.

Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden 2 weitere Mitglieder.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Pinnow hat sich zum Stichtag 30.06.2020 auf neu 2005 Einwohner erhöht. Daher wählt und entsendet die Gemeinde Pinnow ein weiteres Mitglied und ein persönlicher Stellvertreter in den Amtsausschuss des Amtes Crivitz.

Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Crivitz hat jedes weitere Mitglied im Amtsausschuss einen persönlichen Stellvertreter.

 

Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.

Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:

Gemeinde BanzkowBürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde BarninBürgermeister

Gemeinde BülowBürgermeister

Gemeinde CambsBürgermeister

Stadt CrivitzBürgermeister und 4 Stadtvertreter

Gemeinde DemenBürgermeister

Gemeinde Dobin am SeeBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde FriedrichsruheBürgermeister

Gemeinde GnevenBürgermeister

Gemeinde Langen BrützBürgermeister

Gemeinde LeezenBürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde PinnowBürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde PlateBürgermeister und 3 Gemeindevertreter

Gemeinde Raben SteinfeldBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde SukowBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde TrammBürgermeister

Gemeinde ZapelBürgermeister

 

Insgesamt:17 Bürgermeister und 16 Gemeindevertreter

 

 

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und deren Stellvertreter werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist hierfür das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

 

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Vorschlagslisten mit einem Bewerber für ein weiteres Mitglied im Amtsausschuss und einem Bewerber für einen persönlichen Stellvertreter erstellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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