Beschlussvorlage - BV Tra GV 046/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Weg auf der Flur 1, Flurstück190/8 hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung. Der Zugang zum Flurstück 190/9 bleibt sichergestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tramm beschließt auf ihrer Sitzung am 03.09.2015, den Antrag auf Einziehung des Flurstücks Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 190/8, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. 

Damit wird dem Wegfall der Verkehrsbedeutung Rechnung getragen. Der Zugang zum gemeindeeigenen Flurstück 190/9 ist sicherzustellen.

 

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Anlagen

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