Beschlussvorlage - BV Dob GV 386/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Retgendorf und den Entwurf der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 05.10.2020 bis 19.10.2020 öffentlich ausgelegen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen (sh. anliegende Abwägungstabelle).

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Abwägungsbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Auslegung der 6. Änderung des B-Plans Nr. 1 Retgendorf vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeinde Dobin am See mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden berücksichtigt:

-          Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          StALU Westmecklenburg

-          Zweckverband Schweriner Umland

-          HanseGas GmbH

-          Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-          Deutsche Telekom Technik GmbH

-          Forstamt Gädebehn

-          Bürger 1

-          Bürger 2

-          Bürger 3

-          Bürger 5

-          Bürger 6

b)     folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden teilweise berücksichtigt:

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          Bürger 4

c)      folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden zur Kenntnis genommen:

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          StALU Westmecklenburg

-          WEMACOM GmbH

-          Landesamt für innere Verwaltung

-          GDMcom mbH

-          50hertz Transmission GmbH

-          LUNG M-V

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
  2. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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