Beschlussvorlage - BV Cri SV 248/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Seit längerem ist die Aufstellung einer E-Ladesäule in Basthorst geplant. Nun erreichte uns die Information, dass der angedachte Standort nicht ohne weiteres umsetzbar ist. Der  Netzbetreiber favorisiert einen anderen Standort, um einen passenden Netzanschluss herstellen zu können. Es handelt sich dabei um das gleiche Flurstück 100/2. Der Vertreter der WEMAG weist aber darauf hin, dass der Standort nicht so weit von der Straße entfernt ist, da sonst das Flurstück 61/3(privates Eigentum) mit betroffen wäre. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausspruch einer Empfehlung entsprechend des Beratungsverlaufs 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine 

 

 

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Anlagen

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