Beschlussvorlage - BV Cri SV 210/20-02

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den o. g. Flurstücken ist die Beseitigung der alten Anlage geplant als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Bunkerwald Crivitz“ für den Windpark Milow (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Sonstige Vorhaben können nach § 35 Absatz 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

 

Auf der S. 15 der Antragsunterlagen ist das Bunkergrundstück als Flurstück 130/2 bezeichnet. Das Baugrundstück (Flurstück 130/5 und 130/6) ging aus dem Flurstück 130/2 durch Teilung hervor.

Die Fläche auf dem Flurstück 130/5 wurde durch die vorhandene Bebauung der Bunkeranlagen nicht als Wirtschaftswald genutzt. Die Entwicklung eines Naturwaldes hat positive Auswirkungen auf das Landschaftsbild und trägt zum Biotop- und Artenschutz bei.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 26.12.2020 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201288 für die Beseitigung einer Anlage als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme auf dem Grundstück Waldschlößchen weg 1 in Gädebehn zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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