Beschlussvorlage - BV Cri SV 215/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Bürgermeisterin hat am 12.11.2020 für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung auf Neubau eines Kaltwintergartens auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Stadt Crivitz erklärt, den geplanten Kaltwintergarten auf den Flurstücken 326, 323 und 327 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz genehmigungsfrei zu stellen. Das anfallende Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.“

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Plan Nr. 3 „Trammer Straße“. Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 12.11.2020 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung auf Neubau eines Kaltwintergarten auf den Flurstücken 326, 323 und 327 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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