Informationsvorlage - BV Cri SV 243/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Herr Glaser, 1. Stellvertretender Amtsvorsteher, hat Widerspruch nach § 142 Abs. 4 i. V. m. § 137 Abs. 5 KV M-V gegen die Nachwahlen eines Mitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtvertretung Crivitz (TOP 8 der Stadtvertretersitzung vom 12.10.2020) und gegen die Nachwahl eines weiteren Mitgliedes des Amtausschusses des Amtes Crivitz (TOP 9 der Stadtvertretersitzung vom 12.10.2020) eingelegt.

 

Die Widerspruchsbegründung ist Anlage zur Beschlussvorlage.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine  

 

 

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Anlagen

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