Beschlussvorlage - BV LaB GV 158/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Langen Brütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeiter:
- Michael Rachau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.
Der Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers erteilt dem Jahresabschluss 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Unter Verweis auf den Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 13.10.2020, dem Jahresabschluss 2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz, den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2017 zu beschließen und den Bürgermeister zu entlasten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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28,1 kB
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58,2 kB
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1,5 MB
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