Beschlussvorlage - BV LaB GV 157/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers erteilt dem Jahresabschluss 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 13.10.2020, dem Jahresabschluss 2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz, den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2016 zu beschließen und den Bürgermeister zu entlasten.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2016.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2016

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...