Beschlussvorlage - BV Tra GV 260/20-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Neuaufbau Wochenendhaus
Gemarkung Settin, Flur 1, Flst. 123/6 (Wochenendhaussiedlung III Haus Nr. 12, Settin)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bürgermeister hat am 10.11.2020 für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung auf Neuaufbau eines Wochenendhauses in Settin folgende Eilentscheidung getroffen:
„Die Gemeinde Tramm erklärt, den geplanten Neuaufbau eines Wochenendhauses auf dem Flurstück 123/6 der Flur 2 in der Gemarkung Settin genehmigungsfrei zu stellen.“
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 „Wochenendhaussiedlung III, Am Settiner See“. Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Verkehrlich ist das Grundstück über einen Privatweg erschlossen.
Die Erklärung nach § 62 Abs. 2 Nr. 4 ist spätestens bis zum 27.11.2020 an den Antragsteller abzugeben. Danach gilt der Antrag nach § 62 Abs. 3 LBauO M-V aufgrund der Verfristung automatisch als erteilt. Die geplante Sitzung der Gemeindevertretung wurde abgesagt.
Dies begründet die Eilentscheidung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 10.11.2020 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung für den Neuaufbau eines Wochenendhauses auf dem Flurstück. 123/6 der Flur 1 in der Gemarkung Settin.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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286,9 kB
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