Beschlussvorlage - BV Tra GV 260/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister hat am 10.11.2020 für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung auf Neuaufbau eines Wochenendhauses in Settin folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Gemeinde Tramm erklärt, den geplanten Neuaufbau eines Wochenendhauses auf dem Flurstück 123/6 der Flur 2 in der Gemarkung Settin genehmigungsfrei zu stellen.“

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 „Wochenendhaussiedlung III, Am Settiner See“. Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Verkehrlich ist das Grundstück über einen Privatweg erschlossen.

 

Die Erklärung nach § 62 Abs. 2 Nr. 4 ist spätestens bis zum 27.11.2020 an den Antragsteller abzugeben. Danach gilt der Antrag nach § 62 Abs. 3 LBauO M-V aufgrund der Verfristung automatisch als erteilt. Die geplante Sitzung der Gemeindevertretung wurde abgesagt.

Dies begründet die Eilentscheidung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 10.11.2020 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung für den Neuaufbau eines Wochenendhauses auf dem Flurstück. 123/6 der Flur 1 in der Gemarkung Settin.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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