Informationsvorlage - IV Cri SV 192/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung

Herr Hartmut Paulsen hat am 17.08.2020 sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt. Frau Beate Werner hat mit Schreiben vom ……. Ihr Mandat als Nachrückerin angenommen. Sie war gewähltes Mitglied (sachkundige Einwohnerin) des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist ein Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu bilden. Dieser setzt sich aus 4 Stadtvertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen. Somit ist eine Nachwahl erforderlich.

 

Zum Aufgabengebiet dieses Ausschusses gehört:

  • Betreuung der Schul- und Kindereinrichtungen
  • Jugendförderung und Sozialwesen
  • Altenbetreuung
  • Behinderten- und Seniorenförderung
  • Zusammenarbeit mit den Trägern sozialer Dienste, Vereinen und Verbänden des Sozialbereichs

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz wählt Herrn/Frau … als sachkundige/n Einwoher/in in den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung. 

 

 

 

 

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