Beschlussvorlage - BV Cri SV 236/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Trammer Straße“ soll in dem bisher unbebauten und nicht erschlossenen Teil, südwestlich des Lerchenecks, südlich des Spechtweges (Bereiche Finkenweg und Eulenweg) geändert werden. Die Änderung wird vorgenommen, um eine alltagstauglichere und gleichzeitig kostengünstigere Erschließung umzusetzen. Diese ermöglicht darüber hinaus großzügigere Grundstückszuschnitte, die der derzeitigen Nachfrage entsprechen.

 

Des Weiteren ist wird mit der Planänderung eine weitgehende Vereinheitlichung der Festsetzungen im gesamten Geltungsbereich geprüft. Betroffen sind u.a. Festsetzungen zum Gebietscharakter nach BauNVO, zu den Straßenbreiten, mit den Anordnungen von Grün- und/oder Parkflächen, zur Breite von Grundstückszufahrten, zur Stellung der baulichen Anlagen, zu den Ausgleichsmaßnahmen und zu den örtlichen Bauvorschriften.

 

Der Plangeltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich. Er wird begrenzt von der Bahntrasse Schwerin – Parchim und Gehölzflächen im Norden und Osten, von Ackerflächen und Ruderalfluren im Süden, von Wohnbebauung und Gewerbefläche an der Trammer Straße im Westen.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung hat in der Sitzung am 18.06.2020 empfohlen einen Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz. Der Geltungsbereich ist in der Karte im Anhang dargestellt.

Planungsziel ist zum einen die Änderung der bisher geplanten Straßenführung zur Erschließung im Finkenweg und im Eulenweg, südwestlich der Straße Lercheneck. Zum anderen werden mit der 4. Änderung die Festsetzungen im gesamten Geltungsbereich auf Vereinheitlichung und Alltagstauglichkeit geprüft. Insbesondere sind betroffen die Festsetzungen zum Gebietscharakter nach BauNVO, zu den Straßenbreiten, mit den Anordnungen von Grün- und/oder Parkflächen, zur Breite von Grundstückszufahrten, zur Stellung der baulichen Anlagen, zu den Ausgleichsmaßnahmen und zu den örtlichen Bauvorschriften.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt sind für das Jahr 2021 im Produkt 11402 / 56255 Haushaltsmittel eingestellt.

 

 

 

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Anlagen

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