Beschlussvorlage - BV Cri SV 218/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhaus mit Garage geplant.

 

Die Stadt Crivitz hat im Rahmen der Anhörung zur Rechtswidrigkeit der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens eine Stellungnahme am 24.08.2020 abgegeben.

 

Die nachgeforderten Unterlagen wurden durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.

Daraufhin wurde eine ergänzende Stellungnahme vorbereitet, um die vorgetragenen Argumente zu untermauern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hält an ihrer Stellungnahme vom 12.12.2019 zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag BA 170580 zum Neubau eines Wohnhauses mit Lagengeschäft auf dem Flst. 97 der Flur 36 in der Gemarkung Crivitz fest und gibt die ergänzte Stellungnahme zur Anhörung in der vorliegenden Fassung ab. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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