Beschlussvorlage - BV Cri SV 217/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA190839
Neubau von 2 Wohngebäuden mit Tagespflege - 1. Änderung Haus A
Gemarkung Crivitz, Flur 30, Flst. 206/2 (Mehlbeerenweg 2A, 19089 Crivitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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19.11.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit einer Tagespflege und Serviceangeboten geplant. Nunmehr wurde zur Baugenehmigung vom 25.10.2019 die Änderung des Grundrisses im Staffelgeschoss beantragt (siehe Antragsunterlagen). Die Wohnfläche wird durch Weglassen des zweiten Schlafzimmers verringert.
Das Vorhaben ist befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Das Verfahren stockt aufgrund der Ausgleichsmaßnahmen.
Mit dem Vorhaben werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Wohngebäuden mit Tagespflege und Serviceangeboten – 1. Änderung Haus A auf dem Flurstück 206/2, Flur 30, Gemarkung Crivitz unter der Voraussetzung der Einhaltung der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.
Die geplanten Zugänge und Zufahrten sind auf der Basis des vorliegenden Bauantrages nicht umsetzbar, da die vorhandenen Parkplätze und Gehwege nicht berücksichtigt wurden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,4 kB
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2
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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499,3 kB
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