Beschlussvorlage - BV Cri SV 217/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit einer Tagespflege und Serviceangeboten geplant. Nunmehr wurde zur Baugenehmigung vom 25.10.2019 die Änderung des Grundrisses im Staffelgeschoss beantragt (siehe Antragsunterlagen). Die Wohnfläche wird durch Weglassen des zweiten Schlafzimmers verringert.

 

Das Vorhaben ist befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Das Verfahren stockt aufgrund der Ausgleichsmaßnahmen.

Mit dem Vorhaben werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Wohngebäuden mit Tagespflege und Serviceangeboten – 1. Änderung Haus A auf dem Flurstück 206/2, Flur 30, Gemarkung Crivitz unter der Voraussetzung der Einhaltung der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.

 

Die geplanten Zugänge und Zufahrten sind auf der Basis des vorliegenden Bauantrages nicht umsetzbar, da die vorhandenen Parkplätze und Gehwege nicht berücksichtigt wurden.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...