Beschlussvorlage - BV Cri SV 210/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den o. g. Flurstücken ist die Beseitigung der alten Anlage geplant als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Bunkerwald Crivitz“ für den Windpark Milow (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Sonstige Vorhaben können nach § 35 Absatz 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 26.12.2020 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201288 für die Beseitigung einer Anlage als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme auf dem Grundstück Waldschlößchen- weg 1 in Gädebehn zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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