Beschlussvorlage - BV Cri SV 208/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Nutzungsänderung zur Spielhalle geplant (sh. Antragsunterlagen). Es sind Betriebszeiten von tags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr, sowie nachts von 22.00 Uhr bis 02.00 Uhr geplant.

 

Das Vorhaben befindet sich in einer Gemengelage nach § 34 Absatz 1 BauGB (Wohnen und gewerbliche Nutzung nebeneinander).

Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.12.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200734 für die  Nutzungsänderung zur Spielhalle auf dem Flurstück 1/6 der Flur 13 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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