Beschlussvorlage - BV Cri SV 207/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines seniorengerechten Wohnhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall, sofern eine Baulasteneintragung für ein Wegerecht erfolgt, da es sich um eine private verkehrliche Erschließung handelt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 30.11.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201244 für den Neubau eines seniorengerechten Wohnhauses auf dem Flurstück 22/1, Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen, sofern die verkehrliche Erschließung über den Privatweg gesichert ist.

 

Für die Vergabe einer Hausnummer ist gesondert ein Antrag bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu stellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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