Beschlussvorlage - BV Tra GV 260/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neuaufbau eines Wochenendhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Hierzu wurde mit Datum vom 26.10.2020 ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß  § 62 LBauO M-V gestellt.

Gemäß § 62 Abs. 2 LBauO M-V ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn

1.  es im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt,

2.  es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht oder die erforderlichen   

     Befreiungen und Ausnahmen erteilt worden sind,

3.  die Erschließung gesichert ist und

4. die Gemeinde nicht innerhalb von einem Monat erklärt, dass ein vereinfachtes 

    Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 „Wochenendhaussiedlung III, Am Settiner See“.

Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Verkehrlich ist das Grundstück über einen Privatweg erschlossen.

 

Die Erklärung nach § 62 Abs. 2 Nr. 4 ist spätestens bis zum 27.11.2020 an den Antragsteller abzugeben. Danach gilt der Antrag nach § 62 Abs. 3 LBauO M-V aufgrund der Verfristung automatisch als erteilt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, den geplanten Neuaufbau eines  Wochenendhauses auf dem Flurstück 123/6 der Flur 1 in der Gemarkung Settin genehmigungsfrei zu stellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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