Beschlussvorlage - BV Tra GV 260/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage in der Genehmigungsfreistellung gem. § 62 LBauO M-V
Neuaufbau Wochenendhaus
Gemarkung Settin, Flur 1, Flst. 123/6 (Wochenendhaussiedlung III Haus Nr. 12, Settin)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist der Neuaufbau eines Wochenendhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).
Hierzu wurde mit Datum vom 26.10.2020 ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 LBauO M-V gestellt.
Gemäß § 62 Abs. 2 LBauO M-V ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn
1. es im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt,
2. es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht oder die erforderlichen
Befreiungen und Ausnahmen erteilt worden sind,
3. die Erschließung gesichert ist und
4. die Gemeinde nicht innerhalb von einem Monat erklärt, dass ein vereinfachtes
Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 „Wochenendhaussiedlung III, Am Settiner See“.
Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Verkehrlich ist das Grundstück über einen Privatweg erschlossen.
Die Erklärung nach § 62 Abs. 2 Nr. 4 ist spätestens bis zum 27.11.2020 an den Antragsteller abzugeben. Danach gilt der Antrag nach § 62 Abs. 3 LBauO M-V aufgrund der Verfristung automatisch als erteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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