Beschlussvorlage - BV Tra GV 258/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200259
Neubau Wohngebäude mit Einliegerwohnung im Bungalowstil
Gemarkung Tramm, Flur 1, Flst. 315/12 (Settiner Str., Tramm)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bungalowstil geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung der Abrundungssatzung Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.
Zu der Frage des Umgangs mit der Wendeschleife auf dem Baugrundstück, muss ein Grunderwerb der betreffenden Fläche durch die Gemeinde Tramm eingeplant und umgesetzt werden oder es wird eine Sicherung über eine Dienstbarkeit erfolgen.
Die Zufahrt und die Hausnummer sind gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 08.12.2020 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200259 für den Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bungalowstil auf dem Flurstück 315/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.
Die Festsetzungen der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Tramm hinsichtlich Dachneigung, -form und Höhe über Gelände sind einzuhalten.
Die Zufahrt von maximal 3 m Breite ist bei der Gemeinde Tramm über das Amt Crivitz gesondert zu beantragen. Ebenso ist ein Antrag auf Vergabe einer Hausnummer zu stellen.
Betreffend der Wendeschleife auf dem Baugrundstück wird ein Grunderwerb der betreffenden Fläche durch die Gemeinde Tramm eingeplant und umgesetzt oder es wird eine Sicherung über eine Dienstbarkeit erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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462,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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116 kB
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