Beschlussvorlage - BV Pin GV 525/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung einer Betonfertigteilgarage geplant. Die Fassade soll mit mehr als 25 % der Fläche abweichend vom Ziegelmaterial verputz werden (Begründung sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 20 „Am Kiessee“.

Gemäß B-Plan ist zur Fassadengestaltung der Hauptbaukörper und Garagen folgendes festgesetzt:

Als Fassadenmaterial ist dunkles Ziegelmaterial zu verwenden. Vom Ziegelmaterial abweichendes Material ist bis zu einem Fassadenanteil von 25 % zulässig.

 

Nach § 67 Abs. 1 LBauO M-V können Abweichungen zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Absatz 1 vereinbar sind.

Das heißt, gemäß § 3 Absatz 1 sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur isolierten Abweichung für die Errichtung einer Betonfertigteilgarage mit einer Putzfassade mit einem Fassadenanteil von mehr als 25 % auf dem Flst. 81/36 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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