Beschlussvorlage - BV Pin GV 525/20
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Abweichung
Errichtung einer Doppelgarage - Fassadengestaltung
Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 81/36 (Am Kiessee 23 in Pinnow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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20.10.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung einer Betonfertigteilgarage geplant. Die Fassade soll mit mehr als 25 % der Fläche abweichend vom Ziegelmaterial verputz werden (Begründung sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 20 „Am Kiessee“.
Gemäß B-Plan ist zur Fassadengestaltung der Hauptbaukörper und Garagen folgendes festgesetzt:
Als Fassadenmaterial ist dunkles Ziegelmaterial zu verwenden. Vom Ziegelmaterial abweichendes Material ist bis zu einem Fassadenanteil von 25 % zulässig.
Nach § 67 Abs. 1 LBauO M-V können Abweichungen zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Absatz 1 vereinbar sind.
Das heißt, gemäß § 3 Absatz 1 sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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832,8 kB
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