Beschlussvorlage - BV Pin GV 523/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

 

Das ist vorliegend der Fall.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

Die Auflagen des Landkreises hinsichtlich der höhenmäßigen Einordnung (First- und Traufhöhe) und des Standortes des Wohnhauses in Flucht des Wohnhauses Nr. 10 werden eingehalten.

Die Gemeinde Pinnow hatte im gemeindlichen Einvernehmen zum Bauvorbescheid angemerkt, dass die Bebauung an die vorhandene Bebauung (Fassade, Dachziegel etc.) angepasst werden soll.  

Geplant ist eine pastellgraue Putzfassade mit einem roten Hartdach.

In der näheren Umgebung gibt es überwiegend Klinkerfassaden jedoch auch Putzfassaden. Da es keine Gestaltungssatzung für den Ort Pinnow gibt, ist davon auszugehen, dass eine Putzfassade sich in die nähere Umgebung einfügt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.10.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201002 für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 67/3 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde Pinnow zu beantragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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