Beschlussvorlage - BV Dob GV 365/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Bereits im Dezember 2019 wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Mitglieder der Feuerwehr Dobin am See eine Einsatz- und Ausbildungsentschädigung von der Gemeinde erhalten sollen. Ursprünglich war geplant, dies in einer eigenständigen Satzung zu regeln. Aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen kann solch eine Satzung jedoch nicht erlassen werden, da es sich hier um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt (BV Dob GV 364/20). Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für die Zahlung solch einer Leistung eine einfache Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ausreichend ist.

 

Die im Dezember zugrunde gelegten Höhen der Entschädigung (5,00 € pro Ausbildungseinheit und 7,50 € pro Einsatz) ergeben nach einer Hochrechnung einen Bedarf i.H.v. ca. 6000 € im Jahr. Diese Mittel sind zukünftig im jährlichen Haushalt der Gemeinde zu berücksichtigen.

Für das aktuelle Jahr wäre eine Auszahlung des Stiefelgeldes durch Minderausgaben in anderen Bereichen möglich, da vereinzelte Planungspunkte nicht umgesetzt wurden.

 

Seitens der Amtsverwaltung wird daher vorgeschlagen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt den Mitgliedern der Feuerwehr Dobin am See ab dem 01.01.2020 folgende Entschädigungen zu zahlen:

 

7,50 € pro Einsatzteilnahme

5,00 € pro Monat für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen

 

Die Auszahlung erfolgt halbjährlich auf Antrag, welcher über die Orts- und Gemeindewehrführung geprüft und in der Amtsverwaltung eingereicht wird.

 

Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, obliegt ihr das Recht, die Zahlung der Entschädigung jederzeit per Beschluss aufzuheben.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zukünftig sind Aufwendungen für die Zahlung der Entschädigung in Höhe von 6000 € im Haushalt aufzunehmen.

Für das Jahr 2020 erfolgt die Realisierung durch Mittelverschiebung innerhalb des laufenden Haushaltes.

 

 

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