Beschlussvorlage - BV Dob GV 364/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In der Gemeindevertretersitzung am 18.12.2019 wurde eine Satzung für das Stiefelgeld der Feuerwehr Dobin am See beschlossen. Diese beinhaltet die Zahlung einer Einsatz- und Ausbildungspauschale für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dobin am See.

 

Die Umsetzung der beschlossenen Satzung ist nach Aussage des Rechtsaufsichtsamtes des Landkreises Ludwigslust-Parchim nicht genehmigungsfähig, da es für die Zahlung einer Einsatzentschädigung keine Rechtsgrundlage gibt. Jedoch wird darauf verwiesen, dass solch eine Regelung bzgl. einer Entschädigung (hier Einsatz- und Ausbildungsentschädigung) nicht zwingend in einer Satzung verankert werden muss, sondern eine einfache Beschlussfassung durch die Gemeinde ausreichend wäre.

 

Seitens der Amtsverwaltung wird daher vorgeschlagen, den am 18.12.2019 gefassten Satzungsbeschluss für das Stiefelgeld der Feuerwehr Dobin am See aufzuheben und die freiwillige Leistung (Einsatz- und Ausbildungsentschädigung) in einem gesonderten Beschluss zu fassen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dobin am See hebt den in der Gemeindevertretersitzung am 18.12.2019 gefassten Beschluss über die Satzung für das Stiefelgeld der Feuerwehr Dobin am See auf. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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