Beschlussvorlage - BV Cri SV 196/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz geplant (siehe Antragsunterlagen). Die Garage und der Stellplatz werden aus den Unterlagen gestrichen, da sie hinsichtlich der Lage nicht prüffähig sind.

 

Hierzu wurde mit Datum vom 02.10.2020 (Posteingang) ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß  § 62 LBauO M-V gestellt.

Gemäß § 62 Absatz 2 LBauO M-V ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn

1. es im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt,

2. es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht oder die erforderlichen   

    Befreiungen und Ausnahmen erteilt worden sind,

3. die Erschließung gesichert ist und

4. die Gemeinde nicht innerhalb von einem Monat erklärt, dass ein vereinfachtes

    Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Plan Nr. 3 „Trammer Straße“. Die Festsetzungen des B-Plans werden hinsichtlich der Baugrenzen nicht eingehalten. Daher ist zu bestimmen, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze kann stattgegeben werden.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt ist gesondert zu beantragen.

Bei der Gestaltung der Einfriedung ist aufgrund der Ecklage auf die Festsetzungen des

B-Planes zu achten. 

 

Die Entscheidung über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung ist spätestens bis zum 02.11.2020 an den Antragsteller abzugeben. Danach gilt der Antrag nach § 62 Abs. 3 LBauO M-V aufgrund der Verfristung als erteilt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, für das geplante Einfamilienhaus auf dem Flst. 413/10 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz gemäß § 62 LBauO M-V zu erklären, dass ein vereinfachtes Baugeneh-migungsverfahren beim Landkreis Ludwigslust-Parchim durchgeführt werden soll. Das Einvernehmen zu dem dann vorliegenden Bauantrag und dem Antrag auf Abweichung zur Baugrenze wird stattgegeben.

 

Hinweise:

Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert bei der Stadt Crivitz zu beantragen.

Bei der Gestaltung der Einfriedung ist auf die Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 (Text Nr. 7) zu achten. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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