Beschlussvorlage - BV Cri SV 088/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Aufbau eines Glasfasernetzverteilers geplant (sh. Antrags-unterlagen). Aufgrund der vorhandenen Trinkwasserleitung ist die Verschiebung um 8 m erforderlich.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde zu dem vorherigen Standort schon erteilt. Der Landkreis LUP bittet um Bestätigung, dass das erteilte Einvernehmen gem. § 36 BauGB  für die Standortverschiebung (statt 50m Abstand jetzt 42m Abstand) erhalten bleibt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200369 für den Aufbau eines Glasfasernetzverteilers mit der Standortverschiebung auf dem Flst. 81/2 der Flur 1 in der Gemarkung Crivitz zu bestätigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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