Beschlussvorlage - BV Dob GV 368/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. (sh. Antragsunterlagen)

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Retgendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 17.10.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BA 200182 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 4/8 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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