Beschlussvorlage - BV Cri SV 180/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Neubau des Speiseraums an der Fritz-Reuter-Grundschule in der Schulstraße 1 wurde mit Mitteln aus dem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß der LEFD M-V Richtlinie gefördert. Der positive Zuwendungsbescheid vom 07.09.2018 wurde zuletzt mit Bescheid vom 04.06.2019 geändert. Die Höhe der gezahlten Fördermittel beläuft sich auf 664.948,49 €.

 

Im Rahmen der Prüfung der Abrechnung des Projektes gegenüber dem Fördermittelgeber wurde festgestellt, dass für eine Rechnung die in den Vergabeunterlagen enthalten war der Projektbezug fehlte. Hier ist es aufgrund des parallel laufenden Projektes Umbau und Erweiterung der KiTa „Uns Lütten“ zu einer Dopplung der Rechnung gekommen. Diese war in beiden Projekten enthalten, ist tatsächlich aber allein dem Umbau und Erweiterung der KiTa „Uns Lütten“ zuzuordnen. Der zu viel gezahlte Förderungsbetrag von 9.968,83 € wird zu 100 % zurückgefordert.

 

Im Weiteren ist bei der Prüfung des Verfahrens ein Vergabefehler festgestellt worden. Die Auftragsvergabe erfolgte in Losen, im Rahmen einer Freihändigen Vergabe. Ab dem Erreichen des Schwellenwertes von 200.000 € (netto) hätten die Auftragsvergaben im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erfolgen müssen. Da im Verfahren zu vielen Angebotsabfragen mehr als drei Unternehmen aufgefordert worden sind und dabei weitgehend die Verfahrensschritte wie in beschränkten Ausschreibungen durchgeführt wurden, bspw. mit Submissionsterminen, erfolgt die Sanktionierung anhand eines Korrektursatzes von nur 25%, welcher als Rechtsfolge hier das geringste Mittel darstellt. Für den geförderten Teilbetrag von 310.250,53 €, der hätte beschränkt ausgeschrieben werden müssen, werden die Fördermittel in Höhe von 25 % zurückgefordert. Es ergibt sich ein Betrag von 77.562,63 €.

 

Beide Beträge addiert ergeben einen Gesamtrückforderungsbetrag von 87.531,46 €, der bis zum 26.08.2020 zu begleichen war. Der Zuschuss zur Baumaßnahme reduziert sich somit von 664.948,49 € auf 577.417,03 €.

 

Da eine Fördermittelrückzahlung im Haushalt nicht vorgesehen war, wurde eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Crivitz war in der Kürze nicht möglich, so dass die Forderung auf Veranlassung der Bürgermeisterin beglichen wurde. Diese Eilentscheidung der Bürgermeisterin muss durch die Stadtvertretung bestätigt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Eilentscheidung der Bürgermeisterin über die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.531,46 € zur Rückzahlung von Fördermitteln im Rahmen des Neubaus des Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ zu bestätigen.

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 11402 Sachkonto 5625.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Rückforderungsbetrag von 87.531,46 wurde aus dem Produkt 11402 Sachkonto 5625 beglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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