Informationsvorlage - IV Cri SV 193/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Herr Hartmut Paulsen hat am 17.08.2020 sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt. Er war gewähltes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung der Stadt Crivitz.

 

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist ein Haupt- und Finanzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Bürgermeisterin und 6 Stadtvertretern zusammen. Somit ist eine Nachwahl erforderlich.

 

Das Aufgabengebiet umfasst das Finanz- und Haushaltswesen sowie Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben. Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Stadtvertretung. Er berät zu den Themen der Haushaltsführung, den empfohlenen Beschlussvorlagen der beratenden Ausschüsse sowie der Verwaltung und bereitet die Stadtvertretersitzungen vor. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Stadtvertretung übertragen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub bis zur nächsten Stadtvertretersitzung erlauben.

Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Haupt- und Finanzausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die Regelungen des § 7 der Hauptsatzung derrgermeisterin übertragen sind.

Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen

  1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze von 5.000 € bis 30.000 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer Wertgrenze von 250 € bis 2.500 € pro Monat;
  2. über überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 30 % des betreffenden Produktsachkontos mindestens jedoch 3.000 € und höchstens 30.000 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb der Wertgrenze von 3.000 € bis 10.000 € je Aufwendungsfall/Auszahlungsfall;
  3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze von 1.000 € bis 30.000 €;
  4. über die Vergabe von Aufträgen nach VOL innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 € bis 25.000 € und nach der VOB innerhalb einer Wertgrenze von 10.000 € bis 50.000 €;
  5. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen von 100 € bis 1.000€.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz wählt Herrn/Frau  …. als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung der Stadt Crivitz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung.

 

 

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