Beschlussvorlage - BV Cri SV 190/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Es handelt sich um den Abschnitt von der Gartenstraße bis zur Ampel. Durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei wurde nach einer Begehung mit dem Ordnungsamt angeregt, über die Verlegung der parkenden Fahrzeuge auf die rechte Seite, halbseitig auf den Gehweg, nachzudenken. Der Gehweg ist in diesem Bereich teilweise stark ausgefahren, da die Restbreite der Fahrbahn durch die parkenden Fahrzeuge nicht gegeben ist und somit immer wieder verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren wird.

Während der Bauarbeiten in der Amtsstraße konnte diese Variante getestet werden. Dies  funktionierte offensichtlich gut, Negatives ist nicht bekannt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Parken in der Parchimer Straße, Gartenstraße bis zur Ampel, soll auf die rechte Seite, halbseitig auf den Gehweg, verlegt werden. Ein entsprechender Antrag ist durchs Amt an die Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 300€ Kosten für die Beschilderung.

 

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