Beschlussvorlage - BV Cri SV 127/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Stadtvertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Unter Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 16.06.2020, dem Jahresabschluss 2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Crivitz, den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2017 zu beschließen (Beschluss zum Jahresabschluss 2017 wurde bereits auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 gefasst). Offen geblieben ist, die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2017, aufgrund der Abwesenheit der Stellvertretenden Bürgmeister.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung zum Jahresabschluss 2017.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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