Beschlussvorlage - BV Cri SV 142/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Am 13.08.2015 wurde dem Amt Crivitz bekannt, dass der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt, das unter einer Bedingung erteilte Einvernehmen der Stadt Crivitz nach § 36 BauGB als nicht erteiltes Einvernehmen zu werten und zu ersetzen. Vor dieser Ersetzung erfolgt eine erneute Anhörung der Stadt. Ein entsprechendes Anhörungsschreiben ist bisher aber nicht eingegangen.

Die Stadt Crivitz (Bürgermeisterin)  hatte  dem Landkreis Folgendes mitgeteilt auf Grund der Entscheidung im Bauausschuss am 21.05.2015:Die Stadt Crivitz erteilt das Einvernehmen unter der Bedingung, dass im Bereich der Stellplätze die Straßenfront in der Parchimer Straße als geschlossene Bebauung durch eine  Mauer mit den erforderlichen Ein- und Ausfahrten hergestellt wird.

Eine Hecke entlang der Parchimer Straße wird abgelehnt, da diese nicht konform mit der Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz ist.“

Da das Einvernehmen mit einer Bedingung verbunden ist, gilt es aus Sicht des FD Bauordnung als nicht erteilt.

Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen ohne Bedingung zu erteilen und das damalige Schreiben zurückzunehmen, da die Versagung keine rechtliche Grundlage hat und die Ersetzung durch den Landkreis erfolgen wird.  Das Ersetzen wäre  mit einer zeitlichen Verzögerung der Erteilung der Baugenehmigung mit Folgen für den Erhalt der Fördermittel verbunden. Dies könnte das Bauvorhaben komplett gefährden.

In der Gestaltungssatzung § 7 (4) der Stadt Crivitz heißt es „Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind als lebende Laubgehölzhecken, Ziegelmauerwerk bis 1,70 m Höhe sowie als Zaun aus vertikalen oder horizontalen Holzelementen zulässig.

Geschlossene Holzwände sind als Einfriedungen unzulässig.“

Somit ist die beabsichtigte Hecke als Einfriedung zulässig.

Da man eine Mauer bis 2,0 m Höhe verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichten kann, berührt das Anliegen der Stadt nicht direkt den Bauantrag für Amtsgebäude und Parkplatz. Darüber kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Einigung mit dem Amt erzielt werden.  

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag für das Vorhaben 025 0208 0005 BA 150477 Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes und Errichtung einer Stellplatzanlage einschließlich Carport zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

Loading...