Informationsvorlage - IV Pin GV 512/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch den Mandatsverlust von Herrn Schumacher musste ein neuer sachkundiger Einwohner für den Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten nachgewählt werden.

Nach der Sitzungseröffnung verpflichtet der Ausschussvorsitzende die sachkundige Einwohnerin durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten ( § 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).

 

Verpflichtungsformel:

„Sehr geehrte Frau Koller,

ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung 

 

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