Beschlussvorlage - BV Tra GV 250/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o.g. Flurstück ist der Neubau eines Gartenhauses zur Unterbringung von Geräten und Unterstellmöglichkeit geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung der Abrundungssatzung Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 29.09.2020 erforderlich.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200911  für den Neubau eines Gartenhauses zur Unterbringung von Geräten und Unterstellmöglichkeit auf dem Flst. 450/5 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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