Beschlussvorlage - BV Tra GV 249/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister hat am 11.08.2020 für den Bauantrag BA 200684 auf Errichtung eines Freiflächensolarkraftwerkes in Tramm folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag 140 0101 0999 BA 200684 zur Errichtung des Freiflächensolarkraftwerkes Tramm auf den Flurstücken 349-354, 359-362, 363/1, 431/1, 432-444 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm einschließlich der Änderung des Umspannwerkes in Sammelstation.

Es wird bestätigt, dass auch im Falle einer kurzfristigen Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 1 ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.“

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PVA Tramm“ und ist somit. nach Rechtskraft des B-Plans gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen B-Plans werden eingehalten.

Die Bürgschaften zur Umsetzung der Ausgleichs- und Eingriffsmaßnahmen liegen zwischenzeitlich vor. Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 30.07.2020 die Empfehlung zum gemeindlichen Einvernehmen gegeben.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 22.08.2020 erforderlich und begründet damit das Erfordernis einer Eilentscheidung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem.    § 39 Abs. 3 KV M-V vom 11.08.2020 über den Bauantrag BA 200684 auf Errichtung eines Freiflächensolarkraftwerkes in Tramm auf den Flurstücken 349, 350, 351, 352, 353, 354, 359, 360, 361, 362, 363/1, 431/1, 432, 433, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443 und 444 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

Es wird bestätigt, dass auch im Falle einer kurzfristigen Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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