Beschlussvorlage - BV Tra GV 249/20-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Bauantrag BA 200684
Errichtung eines Freiflächensolarkraftwerkes Tramm
Gemarkung Tramm, Flur 1, Flst.e 349, 350, 351, 352, 353, 354, 359, 360, 361, 362, 363/1, 431/1, 432, 433, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441', 442 , 443 und 444
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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27.08.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bürgermeister hat am 11.08.2020 für den Bauantrag BA 200684 auf Errichtung eines Freiflächensolarkraftwerkes in Tramm folgende Eilentscheidung getroffen:
„Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag 140 0101 0999 BA 200684 zur Errichtung des Freiflächensolarkraftwerkes Tramm auf den Flurstücken 349-354, 359-362, 363/1, 431/1, 432-444 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm einschließlich der Änderung des Umspannwerkes in Sammelstation.
Es wird bestätigt, dass auch im Falle einer kurzfristigen Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 1 ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.“
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PVA Tramm“ und ist somit. nach Rechtskraft des B-Plans gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen B-Plans werden eingehalten.
Die Bürgschaften zur Umsetzung der Ausgleichs- und Eingriffsmaßnahmen liegen zwischenzeitlich vor. Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 30.07.2020 die Empfehlung zum gemeindlichen Einvernehmen gegeben.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 22.08.2020 erforderlich und begründet damit das Erfordernis einer Eilentscheidung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Abs. 3 KV M-V vom 11.08.2020 über den Bauantrag BA 200684 auf Errichtung eines Freiflächensolarkraftwerkes in Tramm auf den Flurstücken 349, 350, 351, 352, 353, 354, 359, 360, 361, 362, 363/1, 431/1, 432, 433, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443 und 444 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.
Es wird bestätigt, dass auch im Falle einer kurzfristigen Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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886,7 kB
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300,4 kB
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