Beschlussvorlage - BV Tra GV 247/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 382/9 hat einen Antrag auf Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt gestellt.

Die Breite der geplanten zweiten Zufahrt gibt der Antragsteller mit 3,38 m an.

 

Mit der Erlaubnis zur Herstellung der zweiten Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden

5. die Pflasterung hat analog zur Optik des vorhandenen Gehwegpflasters zu erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung der zweiten Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm stimmt dem Antrag zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt mit einer Breite von 3,38 m in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 382/9 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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