Beschlussvorlage - BV Cri SV 165/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstücke 348, 349 hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Der Antragsteller hat 3 m Zufahrtsbreite beantragt.

Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.

 

Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 3 m in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 348, 349 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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