Beschlussvorlage - BV Cri SV 158/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den o. g. Flurstücken ist der Neubau eines Zweifamilienhauses geplant. Dieser Antrag wurde in einer 1. Änderung hinsichtlich der Wohnungsanzahl in Dreifamilienhaus geändert.

Hinsichtlich des Dachart, -neigung, Geschossigkeit und Dachüberstand sind keine Änderungen vorgenommen worden. Der Baukörper ist etwas kleiner. Im Dachbereich sind Gauben hinzugekommen.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 Absatz 1 BauGB dahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

 

Das ist vorliegend der Fall. Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 30.09.2020 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das geplante Einfamilienhaus auf dem Flst. 413/21 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz genehmigungsfrei zu stellen.

Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert bei der Stadt Crivitz zu beantragen.

Bei der Gestaltung der Einfriedung ist auf die Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 (Text Nr. 7) zu achten. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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